Der Haus- und Grundstückseigentümer haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Bauausführung oder mangelhafte Instandhaltung einer Immobilie entstehen, aufgrund vermuteten Verschuldens, wie in § 836 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.
Als Tierhalter können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, wenn Ihr Tier eine andere Person verletzt, selbst wenn Sie keine Schuld trifft (§ 833 BGB)! Dies gilt insbesondere bei Personenschäden, die mit hohen Kosten verbunden sein können.
Als Angestellter des öffentlichen Sektors können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit Dritten zufügen. Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Diensthaftpflichtversicherung kann Ihnen helfen, die Kosten für berechtigte Ansprüche zu decken und sich gegen unbegründete Ansprüche zu wehren.
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 9 Millionen Unfälle. Davon ereignen sich 70 % in der Freizeit und die restlichen 30 % bei der Arbeit. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch in der Regel nur einen Bruchteil der Schäden ab, die bei einem Unfall entstehen, und ist oft nicht ausreichend.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Diese Versicherung kann Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen schützen, die Ihre berufliche Existenz bedrohen können, wenn Dritten ein Schaden entsteht.
Als Bauherr sind Sie verantwortlich, wenn Dritte auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen. Auch wenn Sie ein Unternehmen mit der Ausführung der Bauarbeiten beauftragt haben, haften Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unbegrenzt. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren